Warum die Zuzahlung manchmal so kompliziert ist
Viele wundern sich: Warum zahle ich bei einem Rezept mal etwas dazu – und mal nicht? Der Grund: Die Regeln kommen von der gesetzlichen Krankenkasse und hängen oft von Verträgen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Apotheken ziehen die Zuzahlung im Auftrag der Krankenkasse ein – das ist gesetzlich geregelt (SGB V).
- Die Höhe Ihrer Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt. Auch wenn Sie das Geld bei uns bezahlen: Ansprechpartner für Höhe und Befreiung ist Ihre Krankenkasse.
- Manche Medikamente sind zuzahlungsfrei. Wenn Ihre Krankenkasse günstige Rabattverträge mit Herstellern hat, kann die Zuzahlung entfallen.
- Rabattvertrag heißt nicht automatisch „immer verfügbar“. Wenn der Partner nicht liefern kann, hilft der „günstigste Vertrag“ leider wenig. Wir versuchen auch hier eine Lösung zu finden!
- Wir prüfen gerne für Sie, ob es zuzahlungsfreie Alternativen gibt. Sprechen Sie uns an – wir schauen, was bei Ihrer Krankenkasse möglich und lieferbar ist.
Fragen & Antworten
Warum bezahle ich die Zuzahlung in der Apotheke, aber meine Krankenkasse entscheidet?
Weil Apotheken im Auftrag der Krankenkassen die Zuzahlung einziehen.
Kann meine Zuzahlung auch null Euro sein?
Ja, bei bestimmten Präparaten verzichtet die Krankenkasse darauf.
Warum bekomme ich manchmal ein anderes Präparat als „letztes Mal"?
Weil Krankenkassen über Rabattverträge festlegen, welcher Hersteller abgegeben werden soll – und weil die Liefersituation schwanken kann.
Bei Fragen zur Zuzahlung sind wir in der Rats Apotheke jederzeit für Sie da. Für eine Befreiung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Eine Sammelquittung des letzten Jahres erhalten Sie gerne bei uns.